Anzeigen- und Moderationsrichtlinie
Gültig ab: 14. Juli 2026
Diese Richtlinie regelt die inhaltlichen Anforderungen an die auf der Plattform b2bstock.eu veröffentlichbaren Anzeigen, den Ablauf von Freigabe und Moderation sowie das Verfahren zur Meldung (Notice-and-Action) rechtswidriger Inhalte, im Einklang mit dem Gesetz über digitale Dienste der Europäischen Union (DSA, (EU) 2022/2065).
1. Manuelle Freigabe
Eine aufgegebene Anzeige erscheint nicht sofort: Sie durchläuft eine manuelle Prüfung. Die Bearbeitungszeit beträgt ab Eingang in der Regel bis zu 48–72 Stunden. Der Anbieter kann die Anzeige freigeben, zur Korrektur zurücksenden oder in begründeten Fällen ablehnen.
2. Verbotene und beschränkte Inhalte
Untersagt sind unter anderem Anzeigen, die sich auf Folgendes beziehen oder Folgendes enthalten:
- rechtswidrige, gestohlene oder gefälschte Produkte bzw. Inhalte, die geistige Eigentumsrechte verletzen;
- Waffen, Munition, Sprengstoffe, Drogen, gefährliche Chemikalien ohne die erforderlichen Genehmigungen;
- geschützte Arten bzw. gesetzwidrige Lebensmittel/tierische Erzeugnisse;
- Arzneimittel oder Mittel mit Heilwirkung ohne Zulassung;
- irreführende, betrügerische, unwahre oder auf Täuschung ausgerichtete Angebote;
- hasserfüllte, gewalttätige, sexuelle oder sonst rechtswidrige Inhalte;
- unbefugte Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter;
- unerwünschte Werbung (Spam) bzw. der Kategorie nicht entsprechende, irreführend eingeordnete Inhalte.
Die Aufzählung ist nicht abschließend; der Anbieter behält sich das Recht vor, weitere mit dem Zweck der Plattform unvereinbare Inhalte abzulehnen.
3. Meldung (Notice-and-Action)
Jeder kann Inhalte, die er für rechtswidrig oder für einen Verstoß gegen diese Richtlinie hält, melden:
- über die bei der Anzeige verfügbare Meldefunktion oder
- per Nachricht an info@b2bstock.eu.
Eine Meldung kann wirksam bearbeitet werden, wenn sie enthält: die Kennung oder den Verweis auf die betroffene Anzeige, den Grund der Beanstandung (warum rechtswidrig/regelwidrig) sowie die Kontaktdaten des Meldenden für die Rückmeldung. Der Meldende verpflichtet sich zu gutgläubigem Handeln.
4. Bearbeitung der Meldung und Maßnahmen
Der Anbieter prüft Meldungen innerhalb angemessener Frist sorgfältig und sachlich. Als Ergebnis der Prüfung können — dem Schweregrad des Verstoßes entsprechend — folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Belassen des Inhalts (wenn die Meldung nicht begründet ist);
- Einschränkung der Sichtbarkeit der Anzeige oder deren Entfernung;
- Verwarnung, Einschränkung oder Beendigung des Nutzerkontos bei wiederholtem/schwerem Verstoß;
- erforderlichenfalls Information der zuständigen Behörde.
Der Anbieter informiert die Betroffenen (den Meldenden und — bei Entfernung von Inhalten — den Inserenten) über die Entscheidung und deren Gründe nach Maßgabe des anwendbaren Rechts.
5. Rechtsbehelf (Beschwerde)
Ein Inserent, dessen Inhalt entfernt oder dessen Konto eingeschränkt wurde, kann gegen die Entscheidung unter info@b2bstock.eu unter Angabe seiner Gründe Beschwerde einlegen. Der Anbieter überprüft die Beschwerde und ändert seine Entscheidung in begründeten Fällen. Das Recht des Nutzers auf gerichtlichen oder behördlichen Rechtsbehelf bleibt hiervon unberührt.
6. Missbräuchliche Meldungen
Der Anbieter kann gegen Nutzer vorgehen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen abgeben oder wiederholt rechtswidrige Inhalte veröffentlichen.
7. Kontaktstelle
Kontaktstelle für Moderation und Meldungen: info@b2bstock.eu. Diese Richtlinie ist untrennbarer Bestandteil der AGB.